Zur Vorbereitung erhalten die Lehrgangsteilnehmer/innen Unterstützung bei der Beschaffung von Zeugnissen und Personalpapieren zur Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen. Bereits während der Lehrgangsteilnahme werden Bewerbungstrainings durchgeführt, so dass die Arbeitsplatzsuche gut vorbereitet aufgenommen werden kann. 

Da sich das Bildungsangebot der Berufsförderungsstätte am Fachkräftebedarf der freien Wirtschaft orientiert, bestehen für erfolgreiche Lehrgangsteilnehmer/innen durchaus gute Vermittlungschancen.

Für den Fall, dass eine Entlassung nach dem Lehrgang erfolgt, wird im Rahmen des Übergangsmanagements der Gemeinschaftsinitiative B5  durch eine Fachkraft Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Anschlussmaßnahme zur Weiterqualifizierung angeboten, wodurch die Perspektive für einen guten Übergang in die Freiheit deutlich verbessert wird. 

Sollte eine Entlassung noch nicht möglich sein, kann die Weiterverlegung in eine heimatnahe offene Justizvollzugsanstalt erfolgen. 

Von dort besteht dann auch die Gelegenheit, im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses einen Arbeitsvertrag unter Mitwirkung der JVA bei einem Unternehmen abzuschließen und einer Tätigkeit im erlernten Beruf außerhalb der Anstalt nachzugehen. So wird die Möglichkeit geschaffen, noch während der Inhaftierung berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse auszubauen, Geld zu verdienen, ggf. schon Schulden abzutragen und die Rahmenbedingungen für den Zeitpunkt der Entlassung weiter zu verbessern.