Zu den aufgelisteteten Zeiten können Inhaftierte der Berufsförderungsstätte Besuch empfangen:

freitags: 16:30 Uhr - 19:30 Uhr

samstags: 09:00 Uhr - 19:00 Uhr

sonn- und feiertags: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

  • Zu den o.a. Zeiten können Sie bis zu 4 x im Monat einen Besuchstermin wahrnehmen, den der Gefangene jeweils im Vorfeld anstaltsintern vereinbaren muss. Die Besuchszeit beträgt eine Stunde. Sofern die Räumlichkeiten nicht für nachfolgende Besucher benötigt werden, kann die Besuchszeit auf Antrag des Gefangenen verlängert werden.
  • Bei Bewährung im offenen Vollzug kann dem Gefangenen nach einer Probezeit auf Einzelantrag an Samstagen, Sonn- und Feiertagen anstelle eines Besuches in der Anstalt auch Besuchsausgang innerhalb der oben genannten Besuchszeiten für maximal 5 Stunden gewährt werden. Der Kreis der Abholberechtigten wird durch die Anstalt festgelegt. Pro Wochenende kann nur entweder ein Besuch oder ein Besuchsausgang abgewickelt werden.
  • Beim Eintritt in die Justizvollzugsanstalt Bochum-Langendreer benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass bzw. einen Nationalpass oder internationalen Reisepass mit Aufenthaltstitel bzw. Visum oder ein gültiges Passersatzpapier mit Lichtbild.
  • Bargeld darf nicht übergeben werden.
  • Das Einbringen und/oder der Konsum von alkoholischen Speisen und Getränken oder anderen berauschenden Mitteln ist verboten.
  • Elektronische Geräte bedürfen der vorherigen Genehmigung.
  • Das Einbringen und Betreiben von Mobiltelefonen ist untersagt.

 

Hinweis:

Besucher, die augenscheinlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, werden abgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass ein Besuch abgebrochen werden kann, wenn gegen die vorstehenden Regelungen oder gegen die Anordnungen Vollzugsbediensteter verstoßen wird.