Zur Vorbereitung erhalten die Lehrgangsteilnehmer/innen Unterstützung bei der Beschaffung von Zeugnissen und Personalpapieren zur Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen. Bereits während der Lehrgangsteilnahme werden Bewerbungstrainings durchgeführt, so dass die Arbeitsplatzsuche gut vorbereitet aufgenommen werden kann. 

Da sich das Bildungsangebot der Berufsförderungsstätte am Fachkräftebedarf der freien Wirtschaft orientiert, bestehen für erfolgreiche Lehrgangsteilnehmer/innen durchaus gute Vermittlungschancen.

Für den Fall, dass eine Entlassung nach dem Lehrgang erfolgt, wird im Rahmen des Übergangsmanagements der Gemeinschaftsinitiative B5  durch eine Fachkraft Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Anschlussmaßnahme zur Weiterqualifizierung angeboten, wodurch die Perspektive für einen guten Übergang in die Freiheit deutlich verbessert wird. 

Sollte eine Entlassung noch nicht möglich sein, kann die Weiterverlegung in eine heimatnahe offene Justizvollzugsanstalt erfolgen. 

Von dort besteht dann auch die Gelegenheit, im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses einen Arbeitsvertrag unter Mitwirkung der JVA bei einem Unternehmen abzuschließen und einer Tätigkeit im erlernten Beruf außerhalb der Anstalt nachzugehen. So wird die Möglichkeit geschaffen, noch während der Inhaftierung berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse auszubauen, Geld zu verdienen, ggf. schon Schulden abzutragen und die Rahmenbedingungen für den Zeitpunkt der Entlassung weiter zu verbessern.


Die Gemeinschaftsinitiative B5

B5_Logo

Übergangsmanagement zur beruflichen Wiedereingliederung von (jungen) Gefangenen und Haftentlassenen.

Was ist B5?

B5 ist eine Gemeinschaftsinitiative des nordrhein-westfälischen Strafvollzuges und der Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit. Angestrebt wird ein landesweites Übergangsmanagement zur beruflichen Wiedereingliederung von (jungen) Gefangenen und Haftentlassenen. Dabei steht das Kürzel B5 für fünf Basismodule mit folgenden Einzelzielen:

B1 – Berufliche Orientierung

Mit diesem Modul soll die Berufsorientierung schon während der Haft insbesondere bei jungen Gefangenen
verbessert werden. Beispielhafte Angebote sind: Umfassende Informationen zu Berufsfeldern, Interessenerkundung
und Eignungsfeststellung, Beratung zur Berufswahl und Entscheidungsfindung bzw. individuelle
Arbeitsberatung sowie berufliche Orientierungs- und Trainingskurse in den Justizvollzugsanstalten.

B2 – Berufsqualifizierung

Mit diesem Modul soll die Beschäftigungsfähigkeit der Gefangenen gefördert und das Qualifizierungsangebot
der Justizvollzugsanstalten noch arbeitsmarktnäher gestaltet werden. Beispielhafte Angebote sind: Niederschwellige
Förderung der Ausbildungsfähigkeit, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Lernbörse, (modulare)
Teil- und Zusatzqualifizierungen, Vollausbildungen.

B3 – Beschäftigungsvermittlung

Mit diesem Modul soll die Vermittlung der Gefangenen in Arbeit oder (Folge-) Ausbildungen intensiviert werden.
Den Teilnehmenden wird eine beschäftigungsorientierte Entlassungsvorbereitung angeboten, die bei Bedarf
durch nachsorgende Leistungen im Übergang aus der Haft in Beschäftigung ergänzt wird. Beispielhafte Angebote
sind: Bewerbungsunterstützung und Bewerbungstraining, Profiling nach dem 4-Phasen-Modell (4PM),
gezielte Arbeits- und Ausbildungsplatzvermittlung, auch mit Stellensuchläufen in der Jobbörse der BA, Kooperation
mit dem Arbeitgeberservice, Akquise von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für die Zielgruppe.

B4 – Beschäftigungsstabilisierung

Mit diesem Modul sollen eine nachhaltige Eingliederung ermöglicht und drohende Beschäftigungsabbrüche
vermieden werden. Die Teilnehmenden erhalten in den ersten sechs Monaten nach der Haft neben ggf. weiter
erforderlichen Vermittlungsleistungen spezifische Stabilisierungsangebote im Rahmen einer beschäftigungsorientierten
Nachsorge. Beispielhafte Angebote sind: Erbringung oder Vermittlung von (beratenden) Hilfen mit
einem besonderen Fokus auf den Problemlagen Sucht, materielle Sicherung/Schulden, Wohnen sowie vermittelnde
Beratung von B5-Teilnehmer*innen und Arbeitgebern oder Bildungsträgern bei drohender Kündigung
eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses.

B5 – Beschäftigungsanalyse

Mit diesem Modul sollen Arbeitsmarktanalysen und Erfolgskontrollen zur Steuerung der Gemeinschaftsinitiative
B5 genutzt werden. Dies geschieht sowohl fall- als auch programmbezogen. Beispielhafte Angebote
sind: Monitoring des Eingliederungsverlaufes und Evaluation der Eingliederungsergebnisse, Identifizierung
der Verfügbarkeit regionaler Eingliederungshilfen sowie zielgruppenspezifischer Qualifizierungsangebote und
Arbeitsplätze.