Im Rahmen der modularen Qualifizierung können Gefangene, die für eine Teilnahme an einer vollständigen beruflichen Maßnahme nicht in Betracht kommen, während der Strafvollstreckung zumindest eine Teilqualifikation erwerben.

Dabei kann es sich bei entsprechender Vorbildung um eine fachliche Zusatzqualifikation oder nach langer Arbeitslosigkeit um eine Wiedereinarbeitung in das frühere Berufsfeld handeln.

Ferner kann ungelernten Teilnehmern der Einstieg in ein Berufsfeld ermöglicht werden und zwar einmal unter dem Aspekt der Berufsfindung und zum anderen als Erwerb von Teil- bzw. Grundqualifikationen, die die Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt deutlich verbessern.

Schwerpunktmäßig werden praktische Fertigkeiten aus dem jeweiligen Berufszweig vermittelt.

Die Anpassungsmaßnahmen werden individuell für die einzelnen Teilnehmer geplant.