Die Beamtinnen und Beamten des Werkdienstes leiten als ausgebildete Handwerks- oder Industriemeisterinnen und -meister die Betriebe der Arbeitsverwaltung einer Justizvollzugsanstalt. Die Angehörigen dieser Laufbahn haben zum Beispiel folgende Aufgaben:
- Durchführung hoheitsrechtlicher Aufgaben gemäß § 1 und § 6 Absatz 1 des Strafvollzugsgesetzes NRW. Sie tragen zum Erreichen des Vollzugzieles (Resozialisierung) und zum Schutz der Allgemeinheit bei.
- Leitung der Betriebe nach betriebswirtschaftlichen und fachlichen Grundsätzen.
- Anleitung der Gefangenen in den Betrieben.
- Behandlung der Gefangenen im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit durch Förderung bzw. Erhaltung ihrer Arbeitsfähigkeit.
- Leitung von arbeitstherapeutischen Betrieben, in denen eine besondere Klientel an regelmäßige Arbeit herangeführt wird.
- Mitarbeit in allen Arbeitsbereichen nach kundenorientierten Vorgaben in Bezug auf Qualität, Leistung und Produkt.
- Durchführung einer arbeitsmarktorientierten Aus- und Weiterbildung.
- Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Sicherheitsbeauftragten.
- Stellung der erforderlichen Konzessionsträger.
Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und Verständnis für die Entwicklung, Situation und das Verhalten inhaftierter Personen.