Opferschutz ist ein fester Bestandteil bei der Gestaltung des Vollzuges, insbesondere bei vollzugsöffnenden Maßnahmen sowie bei der Eingliederung und Entlassung der Gefangenen.

Das Strafvollzugsgesetz des Landes NRW stärkt die berechtigten Belange der Opfer von Straftaten (§ 7 StVollzG NRW) und trägt deren Schutzbedürfnis besonders Rechnung. Insbesondere können Opfer von Straftaten auf schriftlichen Antrag unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte erhalten (§ 115 StVollzG NRW).

Sie sind Opfer einer Straftat und möchten wissen, welche Rechte Sie haben?

Insbesondere Opfer von Gewalttaten oder Geschädigte, welche oftmals in einer besonderen Beziehung zu dem Gefangenen stehen, können den nachvollziehbaren Wunsch haben zu erfahren, ob und gegebenenfalls wann sie mit einer erneuten Begegnung mit der Täterin oder dem Täter rechnen müssen. Daher können Sie auf schriftlichen Antrag beispielsweise Auskunft über die Inhaftierung sowie deren Beendigung oder über die Gewährung von vollzugsöffnenden Maßnahmen erhalten.

Wenn Sie als Opfer einer Straftat eigene zivilrechtliche Ansprüche durchsetzen möchten, kann Ihnen zudem auf schriftlichen Antrag mitgeteilt werden, über welche Vermögensverhältnisse eine Strafgefangene oder ein Strafgefangener oder Sicherungsverwahrter verfügt oder wo die Person plant, nach der Inhaftierung zu wohnen.

Daneben bieten wir Ihnen die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Strafvollzug an. Diese Maßnahme richtet sich u.a. an Opfer oder deren Angehörige. Entscheidend sind der Wunsch der Beteiligten nach einer Vermittlung und das Vorliegen von Grundvoraussetzungen für einen Täter-Opfer Ausgleich.

An wen kann ich mich wenden?


In der JVA Bochum-Langendreer steht Ihnen ein geschulter Ansprechpartner zur Verfügung:

Timo Stellmacher

Telefon: 0234 23909-270

Email: timo.stellmacher@jva-bochum-langendreer.nrw.deE-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

Zu ihren Rechten, insbesondere Ihren Auskunftsansprüchen gegenüber dem Vollzug, wird er Ihnen in geeigneter Weise ausführliche Informationen erteilen und sie bei der Wahrnehmung unterstützen.

Weitere Informationen zu Opferrechten und Opferhilfeeinrichtungen können Sie hier finden:

www.opferschutz.nrw.deexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

www.toa-servicebuero.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

www.odabs.org externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei ausschließlich um eine allgemeine Information handelt, die Rechtslage und Möglichkeiten stark vereinfacht darstellt. Jede Anfrage wird geprüft. Eine Zusage der gewünschten Informationen im konkreten Einzelfall kann daher an dieser Stelle nicht erfolgen.