Maßnahmedauer: 4 bis 6 Monate 

Die Berufsorientierungsmaßnahme richtet sich vornehmlich an junge erwachsene Strafgefangene, die eine Berufsausbildung noch nicht durchlaufen haben und der beruflichen Orientierung bedürfen. Zielgruppe sind darüber hinaus altersunabhängig Inhaftierte, bei denen aufgrund ihres Entwicklungsstandes und ihrer Persönlichkeit eine berufliche Integration noch nicht stattgefunden hat und daher eine berufliche Orientierung angezeigt erscheint.

Die Berufsorientierungsmaßnahme bietet den Teilnehmern/innen die Möglichkeit, sich in den Grundfertigkeiten verschiedener Gewerke praktisch zu erproben, einen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt zu erhalten und die Anforderungen im jeweiligen Berufsfeld mit ihren Neigungen und Fähigkeiten abzugleichen.

Die Teilnehmer/innen an der Berufsorientierungsmaßnahme werden in den regulären Ausbildungsbetrieb integriert.

Sie lernen Tätigkeiten aus mindestens drei verschiedenen Fachbereichen mit unterschiedlichen Schwerpunkten kennen und erhalten so Gelegenheit, sich in den Bereichen

  • Grob- / Feinmotorik
  • Industrie- / Baustelleneinsatz
  • technisches Verständnis / Kreativität

über einen Zeitraum von einem Monat je Fachbereich zu erproben.

Die Maßnahme ermöglicht den Teilnehmern/innen eine an ihren Stärken und Interessen orientierte realistische Berufswahl.

Eine Berufsfelderprobung ist in den folgenden Fachbereichen möglich: